Ende September 2015 erklärte die Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD), dass es im Bundesfreiwilligendienst ein Sonderprogramm für Tätigkeiten mit Flüchtlingsbezug geben werde. Inzwischen ist von der Bundesregierung beschlossen worden, dass insgesamt 10.000 Plätze finanziert werden. Auch der DTTB konnte sich ein Kontigent von fünf Plätzen sichern – Einsatzstellen und Vereine können sich ab sofort bewerben.

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Aber wer darf alles einen BFD machen?

Wer kann einen BFD Welcome anbieten?

Im BFD bereits anerkannte Einsatzstellen können den Tätigkeitsbereich, den sie im Antrag auf Anerkennung als Einsatzstelle beschrieben haben, erweitern lassen und dann einen BFD Welcome anbieten. Der Träger benötigt eine ausführliche Tätigkeitsbeschreibung, die an das Bundesamt weitergeleitet wird.

Anerkannte BFD-Einsatzstellen, die keinen freien BFD-Platz zur Verfügung haben, können einen neuen Einsatzplatz mit Flüchtlingsbezug genehmigen lassen. Schicken Sie uns bitte hierfür den vollständig ausgefüllten Antrag auf Platzzahlerhöhung zu.

Für das Sonderprogramm können Einsatzstellen auch neu anerkannt werden. Ein entsprechender Antrag auf Anerkennung als Einsatzstelle im BFD muss rechtzeitig vor dem geplanten Einsatz gestellt und genehmigt werden. Anträge im Rahmen des Sonderprogramms werden durch das Bundesamt vorrangig bearbeitet.

Zu beachten ist, dass die Anerkennung, Platzzahlerhöhung und Einsatzerweiterungen für das Sonderprogramm zunächst auf drei Jahre befristet werden.

Einsatzbereiche

Der Einsatz der Freiwilligen erfolgt zu Aufgaben im Zusammenhang mit der Flüchtlingsbetreuung. Tätigkeitsfelder mit Flüchtlingsbezug sind zum Beispiel:

Wer Interesse hat, kann sich auf der Website der Freiwilligendienste im Sport informieren oder sich an Daniel Hofmann telefonisch unter 069-69501926 oder per Mail unter hofmann.dttb@tischtennis.de vom DTTB wenden. Mehr Infos zum BFD im Allgemeinen gibt es hier.

Quelle: FWD im Sport/DTTB

Schluss mit den Vorurteilen: Warum sich BFD lohnt!

Erfahrungsbericht: BFD beim DTTB

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